Handyregelung

Hinweise und Regeln zur Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen elektronischen Geräten

Wir möchten an unserer Schule den verantwortungsvollen Umgang mit Mobiltelefonen, sonstigen elektronischen Geräten und deren  Zubehör* unterstützen und fördern. Diese sind an der STS Süderelbe nicht grundsätzlich verboten. Sie sind aber unerwünscht und für den Schulalltag nicht notwendig. Wer dennoch elektronische Geräte mitbringt, hat sich auf dem gesamten Schulgelände an die
geltenden Nutzungsregeln zu halten. Eine Vorbildfunktion des pädagogischen Personals wird erwartet.
* Zur Vereinfachung wird im Folgenden nur HANDY angegeben, da es sich meist darum handelt.

  • HANDYS dürfen mitgeführt werden, sie verbleiben ausgeschaltet in der Tasche.
  • Notfalltelefonate werden nur im Schulbüro geführt oder per Handy nach ausdrücklicher Erlaubnis des Lehrers.
  • Jeder Schüler ist selbst für sein HANDY verantwortlich. Bei Diebstahl oder Verlust haftet nicht die Schule.
  • Sichtbare Ohrhörer sind nicht gestattet.
  • Die Oberstufenschüler dürfen außerhalb des Unterrichts ihr HANDY eingeschaltet haben und nutzen. Dieses ist ausschließlich in ihren Unterrichtsräumen gestattet.

Bei Verstößen gegen diese Regelungen oder die Anordnung eines Lehrers werden die HANDYS vom Lehrer eingezogen.

  1. Beim ersten Verstoß müssen die Eltern eine Mitteilung unterschreiben, auf der sie die unerlaubte Nutzung des HANDYS zur Kenntnis genommen haben. Das HANDY wird frühestens am nächsten Schultag während der Pausen wieder herausgegeben.
  2. Beim zweiten Verstoß muss ein Erziehungsberechtigter das HANDY frühestens am nächsten Schultag im Schulbüro abholen.
  3. Beim dritten Verstoß ist mit dem Ableisten eines schulischem Sozialdienstes zu rechnen.
  4. Beim vierten Verstoß ist mit der Einberufung einer Klassenkonferenz zu rechnen.

Besteht der Verdacht, dass mit dem Handy strafbare Inhalte erstellt, gespeichert oder getauscht werden, wird von der Schulleitung die Polizei eingeschaltet. Wichtige Informationen Lehrer dürfen Gegenstände (also auch HANDYS) vorübergehend
wegnehmen, wenn gegen eine Schulregel oder eine Anordnung eines Lehrers verstoßen oder sonstiger Missbrauch vermutet wird. Je nachdem, wie das HANDY genutzt wird, könnte unter Umständen gegen verschiedene Gesetze verstoßen werden. In der Regel liegt dann ein Verstoß gegen das Strafgesetzbuch, das Urheberrecht oder das Kunsturheberrecht vor. Bestraft werden kann man mit einer Freiheits- oder Geldstrafe. Das HANDY kann zusätzlich von der Polizei oder Staatsanwaltschaft beschlagnahmt werden.

Also Vorsicht, …

  • …das heimliche Filmen oder Fotografieren von Personen und das Umherzeigen dieser Aufnahmen…
  • …das Filmen oder Fotografieren von Körperverletzungen (Happy Slapping) und das Umherzeigen dieser Aufnahmen – auch wenn ihr selbst keine Gewalt angewandt habt…
  • …bereits der Besitz von Gewalt verherrlichenden Fotos oder Filmen (Snuff-Videos)…
  • …das Zeigen oder Weiterleiten von pornografischen Bildern oder Filmen…
  • …das Senden oder Empfangen von Musik, Klingeltönen oder anderen Dateien…
  • …kann strafbar sein!

Diese Regeln wurden verabschiedet vom Schülerrat, Elternrat, der Lehrerkonferenz und der Schulkonferenz.