Elternbrief – Schnelltestpflicht ab 6.4.21

Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler eine Schnelltestpflicht, wenn sie an Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen. Wer den Test verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

Information für Eltern zur Schnelltestpflicht für Schülerinnen und Schüler ab dem 06.04.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
mit großer Sorge verfolgen wir die Entwicklung der Infektionszahlen in Hamburg und der Bundesrepublik. In nur wenigen Wochen haben sich die  Infektionszahlen verdoppelt. Die Lage ist ernst und zunehmend auch für jüngere Menschen bedrohlich. Deshalb hat der Hamburger Senat eine Schnelltestpflicht ab dem 6. April 2021 für alle Schülerinnen und Schüler beschlossen, die an den Präsenzangeboten der Schulen teilnehmen.
Die Schnelltests schaffen mehr Sicherheit in den Schulen, in den Familien und im öffentlichen Leben. Sie tragen dazu bei, Infektionen frühzeitig zu erkennen. Die von der Schulbehörde gekauften Schnelltests sind medizinisch sehr genau überprüft, einfach durchzuführen und weder schmerzhaft noch unangenehm.
Der Senat hat bei seiner Entscheidungsfindung den Wunsch vieler Eltern und Schülerinnen und Schüler nach mehr Sicherheit berücksichtigt. Ab dem 6. April 2021 gilt für alle Schülerinnen und Schüler, die an Präsenzangeboten, Klausuren und Prüfungen in den Schulen teilnehmen, die Pflicht zur Durchführung eines Schnelltests. Wer den Selbsttest verweigert, kann nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, sondern wird im Distanzunterricht beschult.
Eine Einverständniserklärung der Eltern für die Durchführung des Schnelltests ist nicht notwendig, denn die Schülerinnen und Schüler führen den Test selbst durch und die Präsenzpflicht bleibt weiterhin aufgehoben, d.h. Eltern können sich auch dafür entscheiden, ihr Kind am Distanzunterricht teilnehmen zu lassen.

Fällt ein Schnelltest positiv aus, werden Sie als Eltern umgehend durch die Schule informiert und gebeten, jüngere Kinder aus der Schule abzuholen. Nach einem positiven Schnelltest muss zwingend ein sogenannter PCR-Test z.B. bei einem Arzt oder in einem Testzentrum durchgeführt werden, der das Ergebnis des Schnelltests bestätigt oder korrigiert. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss sich Ihr Kind in Quarantäne begeben. Die vorgeschriebene Meldung eines Verdachtsfalls gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt übernimmt die Schule.

Fällt der PCR-Test negativ aus, informieren Sie uns bitte, und Ihr Kind kann wieder zur Schule kommen. Wenn auch der PCR-Test positiv ausfällt und eine Corona-Infektion bestätigt wird, stimmen Sie als Eltern das weitere Vorgehen mit dem zuständigen Gesundheitsamt ab.

Mit herzlichen Grüßen,
Sven Nack

Eltern- und Schülerbrief zum Herunterladen:  Schnelltestinfo