Maskenregelung angepasst

Die Stadt Hamburg hat die Maskenregelung an Schulen angepasst. Alle Personen ab 14 Jahren müssen ab sofort hochwertigen Mund-Nasen-Schutz tragen. Eine Alltagsmaske aus Stoff ist nicht mehr zulässig.

Mit Blick auf die für die gesamte Stadt beschlossene erweiterte Maskenpflicht für Personen über 14 Jahre u.a. beim Einkaufen und im ÖPNV wird auch der Muster-Corona- Hygieneplan für alle Schulen an dieser Stelle angepasst. Unter Ziffer 0 „Vorübergehende Einschränkung des Schul-betriebs“ wird die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) dahingehend geschärft, dass es sich künftig bei Erwachsenen sowie Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren um einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine Schutzmaske mit technisch höherwertigem Schutzstandard handeln muss. Dies sind standardmäßig die sogenannten OP-Masken, es können aber natürlich auch CPA, KN95- sowie FFP 2-Masken sein. MNB aus Stoff sind damit bei Schülerinnen und Schülern ab 14 Jahren sowie bei allen an den Schulen tätigen Personen nicht mehr zulässig.

Quelle Muster-Hygiene-Plan für die Schulen in Hamburg