Antrag zur Befreiung vom Unterricht anlässlich des Zuckerfestes

Am Montag, dem 31.03., endet der muslimische Fastenmonat Ramadan mit dem Fastenbrechen.

SchülerInnen haben das Recht, an diesem Tag vom Unterricht befreit zu werden. Diesen Antrag müssen die Eltern stellen. Ein Fehlen im Unterricht ohne Antrag gilt als unentschuldigtes Fehlen. Der Antrag muss vor dem Fest bei der Klassenleitung gestellt werden.

Um das Antragsverfahren zu vereinfachen, haben unsere Verwaltungsangestellten aus dem Schulbüro ein Formular erstellt, das Sie gerne benutzen können.

Befreiung Ramadan